Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Der Langer GmbH & Co. KG
(im Folgenden: „wir“ oder „uns“)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote unsererseits.

1.2 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande.

2.2 Rahmen- oder Abrufaufträge sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Prognosen und Bedarfsplanungen des Kunden sind unverbindlich.

2.3 Verbindlich sind ausschließlich bestätigte Einzelabrufe.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

3.2 Unsere Preise verstehen sich ab Werk (EXW Incoterms® 2020), ausschließlich Verpackung, Fracht, Versicherung und Zöllen.

3.3 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286 ff. BGB).

3.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

3.5 Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweiligen Fertigungsfortschritt anzufordern.

4. Lieferung und Lieferfristen

4.1 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.

4.2 Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.

4.3 Ereignisse höherer Gewalt und sonstige unvorhersehbare Umstände (z. B. Rohstoffengpässe, Energiepreissteigerungen, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Transportprobleme) berechtigen uns, die Lieferung angemessen hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.4 Bei Verzug des Kunden mit Zahlungen oder seinen Mitwirkungspflichten verlängern sich Lieferfristen entsprechend; wir sind für die Dauer des Verzugs von unserer Lieferpflicht befreit.

5. Gefahrübergang

5.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über.

5.2 Verzögert sich die Abholung oder der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

6. Eigentumsvorbehalt und Werkzeuge

6.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.

6.2 Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen mit Nebenrechten an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Waren erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist zur Einziehung berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

6.3 Werden unsere Waren mit anderen Gegenständen verbunden oder verarbeitet, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes.

6.4 Werkzeuge, Vorrichtungen und Modelle, die von uns gefertigt oder beschafft werden, bleiben unser Eigentum – auch wenn der Kunde einen Kostenanteil übernimmt. Eine Herausgabepflicht besteht nicht.

6.5 Vom Kunden beigestellte Werkzeuge sind von diesem auf eigene Kosten ausreichend zu versichern.

7. Qualität und Compliance

7.1 Wir liefern in handelsüblicher Qualität. Zusicherungen über besondere Eigenschaften bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

7.2 Wir unterhalten ein Qualitätsmanagementsystem nach den einschlägigen Branchenstandards (z. B. IATF 16949). Sonderprüfungen erfolgen nur aufgrund gesonderter Vereinbarung und gegen Vergütung.

7.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Einhaltung sämtlicher für die Weiterverarbeitung oder den Einsatz unserer Produkte geltenden Vorschriften (z. B. REACH, RoHS, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Exportkontrolle, ITAR/EU-Dual Use) sicherzustellen und uns entsprechende Anforderungen rechtzeitig mitzuteilen.

8. Gewährleistung

8.1 Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang zu untersuchen und etwaige Mängel spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.

8.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung, soweit gesetzlich nicht längere Fristen zwingend vorgeschrieben sind (§§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).

8.3 Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

8.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Behandlung oder unzureichender Wartung nach Gefahrübergang.

9. Haftung und Rückrufkosten

9.1 Wir haften uneingeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.3 Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

9.4 Rückruf- und Feldaktionskosten übernehmen wir nur, soweit sie auf von uns zu vertretenden Mängeln beruhen und in einem angemessenen Verhältnis zum Warenwert stehen. Die Maßnahme ist mit uns abzustimmen.

10. Schutzrechte, Unterlagen und Entwicklungsergebnisse

10.1 An von uns erstellten Zeichnungen, CAD-Daten, Mustern und Entwicklungsleistungen behalten wir sämtliche Eigentums- und Urheberrechte, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

10.2 Ohne unsere Zustimmung dürfen diese nicht kopiert, Dritten zugänglich gemacht oder für andere Zwecke genutzt werden.

10.3 Entstehen im Rahmen der Zusammenarbeit neue Entwicklungen, stehen die Schutzrechte grundsätzlich uns zu, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

11. Geheimhaltung

11.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden.

11.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Vertragsende für einen Zeitraum von 5 Jahren.

11.3 Der Kunde verpflichtet sich, seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer entsprechend zu verpflichten.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

12.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist.

12.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


Stand August/2025